Repräsentant des Versicherungsnehmers

Repräsentant des Versicherungsnehmers
derjenige, der in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder eines ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Der R.d.V. muss in nicht unbedeutendem Umfang selbstständig für den Versicherungsnehmer handeln. Bloße Obhut über eine Sache genügt nicht. Die praktische Bedeutung der Repräsentantenstellung liegt darin, dass Verletzungen von Obliegenheiten sowie die Erfüllung der Voraussetzungen subjektiver Risikoausschlüsse (z.B. § 61 VVG) seitens des R.d.V. dem Versicherungsnehmer angelastet werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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